Informationen

Unsere Modernisierungen

Was haben wir bereits erreicht?
Sanierung von:

Am Anger 19/20 15 WE
Synagogenstraße 5 & Nordmauer 8 118 WE
Wollweberstraße 8 Geschäftshaus
Schulstraße 1/2, 5/6 & R.-Breitsscheid-Str. 2-5 &
Frauenstraße 24-26
78 WE
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 5-8, 9-12 96 WE
Frauenstraße 2-10 90 WE
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 25-28, 29-32 96 WE
Kahldenstraße 13-18 60 WE
Baustraße 17-20 32 WE

Außenanlagen:

Holstenstraße 17-21 40 WE
Schulstraße 1/2, 5/6 & R.-Breitsscheid-Str. 2-5 &
Frauenstraße 24-26
78 WE


Realisierte Einzelwünsche von Mitgliedern sind unter anderem Badumbauten,
Änderungen von E.-Anlagen, Renovierungen und neue Innentüren.

Der Havarie- und Notdienst

Was sind Havarien?

• Wasserrohrbruch
• Gasgeruch
• Totalausfall der Heizungs- oder Elektroanlage


Was ist im Falle einer Havarie zu tun?

In den Sprechzeiten können Sie die Mitarbeiter zu allen Problemen im Zusammenhang mit der Vermietung konsultieren.
Außerhalb der Sprechzeiten haben Sie die Möglichkeit, persönlich oder telefonisch Havarien bei ausgewählten Betrieben anzumelden.

Reparaturen in Wohnungen oder Gemeinschaftseinrichtungen sind über unsere Geschäftsstelle anzumelden.
Umgeht das Mitglied die Anmeldung und erteilt ohne Absprache eigenständig einen Auftrag an Handwerksbetriebe, erfolgt keine Kostenerstattung.

Aufgrund der Gewährleitung aus der Sanierung werden unsere Liegenschaften von verschiedenen Firmen betreut.
Aushänge in den Hausfluren informieren darüber.
Gültig für alle Verwaltungseinheiten nach Ablauf der Garantiezeit sind folgende Adressen und Zuständigkeitsbereiche:


SHT Demmin
Neuer Weg 8, Telefon: 222083
Bereitschaft 0171-6 42 67 98


Heizungsbau W. Speckmann
Pommernsiedlung 6, Telefon: 223977
Handy 0172/3296980


Krause Elektro
Elektromeister R. Krause
Kahdenstraße 29, Tel. 362123
Handy: 0171/8508318



Firma Schönbeck/Wienholz
Schillerstraße 16, Telefon: 432166
Funk: 0174 - 7296026



Haustechnik Gregull GmbH
Demminer Straße 37A
17159 Dargun
Tel. 039959/27812
Handy 0171/78861800


Antennenanlagen Elektro Drewes
Baumannstraße 1
Telefon: 223513, privat: Telefon: 223657


 

Das richtige Heizen und Lüften

Zur Erreichung eines behaglichen Wohnklimas müssen wir in der Wohnung rund zwei Drittel des Jahres Wärme zuführen. Die Wärme kommt entweder aus einer Zentralheizung oder sie wird in der Wohnung durch Etagenheizung erzeugt. In zunehmendem Maße werden im Winterhalbjahr in vielen Wohnungen vor allem an der Innenseite von Außenwänden, vielfach auch hinter größeren Möbelstücken, feuchte Stellen und Stockflecken beobachtet. Die Tapete kann sich als Folgeerscheinung lösen. Diese Erscheinungen beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden der Bewohner, sondern es wird auch die Bausubstanz geschädigt sowie der Wärmeschutz der Außenwände herabgesetzt. Die Feuchtigkeit kommt - bis auf ganz wenige Ausnahmen - fast immer von innen aus der Raumluft. Die bereits oben erwähnten feuchten Stellen und Stockflecken sind natürlich unerwünschte Erscheinungen. Sie lassen sich verhindern, wenn die nachfolgend aufgeführten Empfehlungen beachtet werden.

Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem möglichst kontinuierlich. Dies gilt auch für die Räume, die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie ein niedrigeres Temperaturniveau wünschen.
Unterbinden Sie die Luftzirkulation nicht. Das ist besonders wichtig an Außenwänden. Möbelstücke sollten deshalb mindestens 5 cm (besser 10 cm) Abstand zur Wand haben, besonders solche auf geschlossenem Sockel.
Behindern Sie nicht die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Verkleidungen, lange Vorhänge oder vorgestellte Möbel. Durch Wärmestau erhöhen sich die Wärmeverluste nach außen. Bei verbrauchsabhängiger Abrechnung registriert Ihr Heizkostenverteiler sonst einen etwa 10 bis 20 % zu hohen Verbrauchsanteil, weil er die verringerte Wärmeabgabe nicht berücksichtigen kann. Sie werden durch Beachtung dieser Empfehlung vor finanziellem Schaden bewahrt.
Halten Sie die Türen zu weniger beheizten Räumen stets geschlossen.
Die Temperierung dieser Räume ist Aufgabe des im Raum befindlichen Heizkörpers. Andernfalls dringt mit der wärmeren Luft aus Nebenräumen zu viel Feuchtigkeit ein, die beim Abkühlen der Luft dann zum Teil als Kondensat ausfällt. Demgegenüber bringt die Lufterwärmung im Raum ein Absenken der relativen Luftfeuchte, d. h. die Wasseraufnahmefähigkeit der Luft wird in diesem Fall vergrößert.
Schenken Sie der Raum- und Wohnungslüftung besondere Aufmerksamkeit, besonders bei fugendichten Fenstern. Sie dient nicht nur dazu, verbrauchte Luft durch hygienisch einwandfreie zu ersetzen. Eine wesentliche Aufgabe des Lüftens ist auch die Abführung von Wasserdampf, damit die relative Luftfeuchte keinesfalls die Behaglichkeitsgrenze und zugleich kritische Grenze zur Kondensatbildung - 50 bis 60 % relative Luftfeuchte - übersteigt. Die abzuführende Wasserdampfmenge beträgt je nach Wohnungsgröße und Intensität der Nutzung 10 bis 30 Liter pro Tag.
Bei offenen Feuerstellen in der Wohnung muß sichergestellt sein, daß auch die Verbrennungsluft kontinuierlich ersetzt wird. Dies kann z. B. geschehen durch einen sogenannten Luftverbund zwischen mehreren Räumen. Die entsprechenden Öffnungen in den Innenwandteilen bzw. Türen dürfen aus Sicherheitsgründen keinesfalls verschlossen werden! Bei Feuerstätten mit geschlossener Brennkammer wird die Verbrennungsluft über Kanäle zur Brennkammer herangeführt. Ein Austausch mit der Raumluft findet in diesem Fall nicht statt.
Lüften Sie bedarfsgerecht und dennoch energiebewußt. Dabei geht zwar etwas Heizenergie verloren. Dies muß jedoch im Interesse gesunder raumklimatischer Verhältnisse und zur Vermeidung von Feuchteschäden hingenommen werden. Es kommt darauf an, diesen Verlust so gering wie möglich zu halten. Dies gelingt am besten durch kurzes intensives Lüften. Sie sollten deshalb Fenster und Türen kurzfristig weit öffnen und nach Möglichkeit Durchzug schaffen. Nach etwa fünf bis zehn Minuten ist die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, die nach Erwärmung wieder zusätzlichen Wasserdampf aufnehmen kann.
Der Vorteil dieser "Stoßlüftung" ist, daß mit der verbrauchten Luft nur die darin enthaltene Wärme entweicht, während die in den Wänden und Einrichtungsgegenständen gespeicherten, viel größeren Wärmemengen im Raum bleiben und nach dem Schließen der Fenster mithelfen, die Frischluft schnell wieder auf die gewünschte Temperatur zu bringen. Diese "Stoßlüftung" sollte bei Anwesenheit in der Wohnung mehrmals täglich wiederholt werden.
Vermeiden Sie Dauerlüften während der Heizperiode. Offene oder gekippte Fensterflügel verursachen ein Mehrfaches an Wärmeverlusten gegenüber einer gezielten "Stoßlüftung".
Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile bzw. drehen Sie die Raumthermostate zurück. Aber Vorsicht bei Frost! Ein Abdrehen der Heizkörper darf nur bei einer kurzen "Stoßlüftung" erfolgen, sonst besteht die Gefahr, daß das Heizwasser im Heizkörper einfriert und der Heizkörper platzt. Bei Thermostatventilen, deren eingebaute Frostschutzsicherung das Ventil bei etwa 5 °C auch in der kleinsten Stellung sofort automatisch öffnen würde, empfielt es sich, den im Ventilkopf befindlichen Fühler bei niedrigeren Außentemperaturen durch ein aufgelegtes Tuch von der einströmenden Frischluft abzuschirmen.
Größere Wasserdampfmengen, die in einzelnen Räumen, z. B. beim Kochen oder Duschen entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden.
Die Türen sollten während dieser Vorgänge möglichst geschlossen bleiben, damit sich der Wasserdampf nicht in der gesamten Wohnung ausbreiten kann.
Für ein behagliches Raumklima gilt der Leitsatz:
Richtig heizen und lüften - gesund wohnen!

 

Das sollte jedes Mitglied wissen

1. Von den 2 Vorstandsmitgliedern übt ein Vorstandsmitglied, und von den 6 Aufsichtsratsmitgliedern üben alle ihre Tätigkeiten ehrenamtlich aus. Damit werden in unserer Genossenschaft erhebliche Kosten eingespart, die im Bereich der Reparatur und Modernisierung effizienter eingesetzt werden können. Auch die Arbeiten zur Modernisierung sind von der Genossenschaft organisiert worden, so daß ohne fremde Projektierungs- und Baubetreuungskosten große Werte entstanden. Unsere fleißigen Hausobleute sind unentgeltlich für die Mitglieder tätig.

2. Das höchste Organ ist die Mitgliederversammlung. Mit der Teilnahme an der Versammlung sichert sich jedes Mitglied sein Mitspracherecht zu grundlegenden Entscheidungen. Mehrheitsbeschlüsse der Mitgliederversammlung sind bindend für alle Mitglieder.

3. Mieteinnahmen werden dringend zur Deckung aller Betriebs-, Reparatur- und Modernisierungskosten sowie für Zinsen und Tilgung von Krediten benötigt. Mietschuldner zu sein ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet die Liquidität und das Bestehen der Genossenschaft.


Bitte beachten Sie:

Die Wohnanlagen wurden mit einem hohen finanziellen Aufwand unter Ihrer Mithilfe saniert. Schützen Sie bitte Ihr Eigentum vor mutwilligen Zerstörungen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden tragen die Mitglieder.
Die eingesetzten neuen Haus- und Kellertüren sind einbruchshemmend und entsprechen den DIN-Vorschriften. Achten Sie darauf, daß die eingebaute Sicherung in den Türen nicht durch Unbefugte außer Betrieb gesetzt wird. Nehmen Sie bitte keine eigenmächtigen Eingriffe am Schließmechanismus vor. Lassen Sie die Tür selbsttätig ins Schloß fallen.
Vermeiden Sie bitte jede mechanische Beschädigung (u.a. anbohren) von Fenstern, Fensterrahmen und Außenfassaden. Achten Sie die renovierten Hausflure und Fassaden. Individuelles farbliches Gestalten ist untersagt.
Das Bekleben der Wände in den Hausfluren, der Türen oder Briefkästen mit Abziehbildern und ähnlichen Artikeln ist verboten.
Jede bauliche Veränderung an und um die Wohnung bedarf der Genehmigung.

• Nutzeranteile

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