Unternehmen

. . . wurde 1955 von 14 Mitgliedern als AWG mit dem Ziel, die Mitglieder schnell, gut und kostengünstig mit Wohnraum zu versorgen gründet. Trägerbetriebe waren der ehemalige VEB(K) Bau und das LIW Demmin.
Das erste Bauvorhaben, 4 WE in der Jarmener Straße, wurde bereits zum 01.01.1958 abgeschlossen. 1960 entstanden weitere 24 Wohnungen (Jarmener Straße, Neuer Weg, Ebertstraße). Bis 1972 kamen 272 Wohnungen dazu (R.-Breitscheid-Straße, Schulstraße, Kleine Frauenstraße, Baustraße und Beethovenstraße). Nochmals 150 WE in der Kahlden- und in der Frauenstraße entstanden bis 1980. Im Jahre 1983 wurden 55 WE in Jarmen mit übernommen (Fabrikstraße, Am Anger) und bis 1991 wurden 507 WE (Arndt-Straße, Am Kiewitt, Rosa-Luxemburg-Straße, Müssentiner Weg, Synagogenstraße und Baustraße) gebaut.
Waren wir vor der Deutschen Einheit durch die nicht kostendeckende Miete auf Subventionen und die Zuordnung von Baukapazitäten vom Staat angewiesen, so stellt sich jetzt eine völlig andere Situation dar.
Mit dem Einigungsvertrag wurde das Genossenschaftsgesetz von 1898 auch für Genossenschaften der ehemaligen DDR bindend und das Musterstatut verlor damit seine Gültigkeit.

Für die Mitglieder bedeutet dies:

Ersatz der Familienmitgliedschaft durch die Einzelmitgliedschaft eines Ehepartners
Einführung und Bestätigung einer neuen Satzung durch die Mitgliederversammlung vom 26.04.1991, Wahl des Aufsichtsrates, Bestellung des Vorstandes, Verabschiedung einer Geschäftsordung.
Eintragung der ehemaligen AWG als Wohnungsgenossenschaft Demmin e.G. in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Neubrandenburg mit dem Hinterlegen der neuen Mitgliederliste am 04.2.1991

Unsere Geschäftsfähigkeit ist erreicht, das Ziel aber unverändert:
1026 Mitglieder haben sich vereinigt, um mit der genossenschaftlichen Idee, Selbsthilfewillen, freiwillige Einordnung in die Gemeinschaft und Treuepflicht – ihre wohnungswirtschaftlichen Interessen zu verwirklichen.
Die Verbesserung des Haus- und Wohnungsbestandes durch umfassende Instandhaltung und Modernisierung, zukunftsorientierte Gestaltung des Wohnumfeldes und die Mitwirkung in den Städten Demmin, Loitz und Jarmen bleibt sind auch für die Zukunft unsere Aufgabe .

Alle Mitglieder haben das gleiche Recht:

Auf die Versorgung mit einer Genossenschaftswohnung
Auf Lebenslanges Wohnrecht für Mitglieder und deren einwohnende Familienangehörige
Vererbbarkeit der Mitgliedschaft und einer Wohnung
Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft